Noch Fragen?

Kann jeder einen Bausparvertrag mit staatlicher Förderung beantragen?

Wer in Österreich einen ordentlichen Wohnsitz hat und unbeschränkt steuerpflichtig ist kann einen Bausparvertag mit staatlicher Förderung abschließen. Soll der Bausparvertrag auf eine/n Minderjährigen laufen, so ist es erforderlich einen gesetzlichen Vertreter zu benennen. Eine Ausnahme gibt es: Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren die eigene Einkünfte haben ist dies nicht notwendig.

Wie hoch ist die staatliche Prämie?

Die Höhe der staatlichen Prämie wird immer für ein Jahr bestimmt, vom Bundesministerium für Finanzen. Sie liegt zwischen 3% und 8% (auf die einbezahlten Beiträge). So liegt der Zinssatz in 2012 bei 3%. Förderfähig sind Einzahlungen bis zu 1.200 Euro jährlich. Wird diese Summe erreicht (beispielsweise bei monatlicher Einzahlung von 100€), so besteht Anspruch auf die maximale Prämienleistung von 36 Euro pro Jahr. Wird ein Bausparvertragt mit einer geringeren Einzahlungssumme abgeschlossen, so verringert sich die staatliche Förderung dementsprechend.

Wie bekomme ich den Onlinebonus?

Durch den Abschluss eines Bausparvertrages über unseren Onlinerechner, haben Sie Anspruch auf den Onlinebonus. Der Bonus wird nach Einzahlung Ihrer ersten Sparprämie direkt auf Ihr Konto überwiesen. Eine Gegenrechnung mit den laufenden Sparprämien des Vertrages ist nicht möglich. Die höhe des Bonus ist von der Sparleistung abhängig und wird im Onlinerechner angezeigt.

Was bedeuten „mindest Guthaben“ und „maximal Guthaben“?

Die Höhe der Effektivverzinsung eines Bausparvertrags ist von zwei Faktoren abhängig: der Verzinsung und der staatlichen Prämie. Die staatliche Prämie wird jedes Jahr neu definiert, liegt zwischen 3% und 8%. Bei einem Bausparvertrag mit variabler Verzinsung werden auch die Zinssätze jährlich neu festgelegt. So ist das „mindest Guthaben“ eine pessimistische Prognose der Wertentwicklung eines Bausparvertrags, eine garantierte Leistung. Beim „maximal Guthaben“ handelt es sich hingegen um eine optimistische Prognose.

Bausparvertrag mit fixem Zinssatz (s Bausparkasse & Wüstenrot)

Bei den Bauspar-Angeboten der S Bausparkasse und Wüstenrot mit fixer Verzinsung handelt es sich um einen für die Vertragslaufzeit garantierten Zinssatz. Hier wurde ein Zinssatz von 2% p.a. der Berechnung zugrunde gelegt.

Ist eine vorzeitige Kündigung möglich?

Eine vorzeitige Kündigung eines Bausparvertrags ist grundsätzlich möglich, bringt jedoch einige finanzielle Nachteile mit sich. Wird ein Bausparvertrag vor der 6jährigen Mindestbindungsfrist gekündigt, so spielt der widmungsgemäße Verwendungszweck eine entscheidende Rolle bei der Höhe der Abzüge.

Wird die bisher angesparte Ansparsumme einer widmungsgemäßen Verwendung zugeführt, so kommt es zu Abschlägen bei der Verzinsung (Neufestsetzung des Zinssatzes: Je nach Gesellschaft zwischen 0,125% und 0,500 % rückwirkend ab Vertragsbeginn). Ebenso werden Verwaltungskosten erhoben (0,5% der Vertragssumme).

Wird der vorzeitig aufgelöste Bausparvertrag nicht einem widmungsgemäßen Verwendungszweck zugeführt, so besteht auch kein Anspruch auf die staatliche Förderung – die gesamte Laufzeit betreffend.

Welche Relevanz hat die Vertragssumme?

Die Vertragssumme setzt sich aus zwei Beträgen zusammen: Ansparsumme und Bauspardarlehen. Beträgt die Ansparsumme nach 6 Jahren beispielsweise 7.200 Euro, so ist es möglich ein Bauspardarlehen in Höhe von 16.800 Euro aufzunehmen. Der prozentuale Anteil der Ansparsumme muss in der Regel 30% der Vertragssumme ausmachen. So wäre die Vertragssumme in diesem Beispiel 24.000 Euro. Die Höhe der Vertragssumme wird dabei von den Bausparkassen bestimmt, kann also variieren.

Warum ist eine Kopie des Personalausweises bzw. Führerscheins nötig?

Hier liegen gesetzliche Bestimmungen zugrunde. Es ist im österreichischen Bankwesen gesetzlich verankert, dass die Identität des Bausparers überprüft werden muss. Hierfür ist eine Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins ausreichend. Die Zusendung dieser Kopie wird zusammen mit Ihrer Unterschrift auf den Bausparantrag erbeten.

Warum muss ich meine Sozialversicherungsnummer angeben?

Pro Person darf ein staatlich geförderter Bausparvertrag abgeschlossen werden. Um hier Missbrauch zu unterbinden wird die Sozialversicherungsnummer dem Antrag zugeordnet. So ist sichergestellt, dass eine Person nicht mehrere Bausparverträge mit Vergünstigung abschließen kann.

Welches Rücktrittsrecht habe ich?

Es besteht ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, frühestens jedoch mit dem Erhalt der Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form an die jeweilige Bausparkasse versendet werden. Weitere Informationen zum gesetzlichen Rücktrittsrecht erhalten Sie auf den Websites der einzelnen Bausparkassen.

Widmungsgemäßer Verwendungszweck, was heißt das?

Beim Abschluss eines Bausparvertrags ist es nicht relevant, ob ein widmungsgemäßer Verwendungszweck vorgesehen ist. Also ob der nach Ablauf der Vertragslaufzeit ausbezahlte Vertrag für einen der nachfolgenden Zwecke verwendet wird. Relevant wird der widmungsgemäße Verwendungszweck erst dann wenn die Bausparvertag vorzeitig aufgelöst oder an dessen Anschluss ein Baudarlehen beantragt werden soll.

Von einem widmungsgemäßen Verwendungszweck ist beispielsweise dann die Rede, wenn…

  • Ein Haus gebaut wird
  • Eine Eigentumswohnung gekauft wird
  • Ein Grundstück gekauft wird mit der Absicht, in den nächsten 5 Jahren ein Haus darauf zu bauen
  • In energiesparende Maßnahmen investiert wird
  • Wohnraum saniert wird
  • Das Haus / die Wohnung ausgebaut wird